Als nach dem alten Zivildienstgesetz zugelassene Beschäftigungsstelle sind wir automatisch auch Einsatzstelle des BFD. Somit kann der Bundesfreiwilligendienst ab 01. Juli 2011 gerne auch in unserem Haus geleistet werden.
Nach Auskünften des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind folgende Regelungen vorgesehen:
- Zielgruppe: Der Bundesfreiwilligendienst soll Männern und Frauen jeden Alters offen stehen (nach Erfüllung der Schulpflicht). Sie erhalten eine „Aufwandsentschädigung“ als Taschengeld.
- Dauer: Der Einsatz soll in der Regel zwölf Monate dauern (mindestens jedoch 6 und höchstens 24 Monate).
- Beschäftigungsumfang: Der Bundesfreiwilligendienst ist vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung zu leisten. Sofern die Freiwilligen jedoch älter als 27 Jahre alt sind, ist auch eine Teilzeitbeschäftigung von mehr als 20 Wochenstunden möglich.
- Sozialversicherung: Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.
- Pädagogische Begleitung: Die pädagogische Begleitung der Freiwilligen soll soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken. Der Bundesfreiwilligendienst wird durch Seminare begleitet. Die Gesamtdauer dieser Seminare (bei einen zwölfmonatigem Freiwilligensdienst) beträgt mindestens 25 Tage. Fünf Tage sind dabei für ein Seminar zur politischen Bildung vorgesehen, das voraussichtlich in den 17 staatlichen Zivildienstschulen durchgeführt wird – auf Wunsch der Träger auch zusammen mit Teilnehmern/innen des FSJ. Freiwillige, die älter als 27 Jahre sind, nehmen in angemessenem Umfang an diesen Seminaren teil.